| Der kurze Weg zum Verfassungsauftrag
Erhard Grätz
Die Zeitspanne zwischen dem 1. Juli und 31. August
1948 gilt mit Recht als die Epoche, in der die drei westlichen
Besatzungsmächte ihre Zielvorstellung verkündeten, politische
Verantwortung in deutsche Hände zu übergeben, selbstverständlich
unter Beibehaltung eigener Reservatrechte. Die Entscheidung für
diesen Schritt fiel in der Phase der Sechsmächte-Konferenz in
London, die am 2. Juni endete. Die längst zerbrochene
Anti-Hitler-Koalition hatte die Hoffnung auf eine Wiederherstellung
eines geeinten deutschen Staatsgebildes längst zur Farce werden
lassen. Die Sowjetunion hatte sich aus dem Alliierten Kontrollrat
zurückgezogen, die Westzonen waren in die Marshallplan-Organisation
aufgenommen worden, und am 21. Juni hatte die Währungsreform in den
Westzonen stattgefunden. Die anschließende Berlinblockade und die
abenteuerliche Errichtung der Luftbrücke nach Berlin hielt nicht nur
die deutsche Öffentlichkeit in Atem, sondern die gesamte westliche
Welt.
Die Frankfurter Dokumente
All diese Ereignisse waren längst Geschichte, als
die drei westlichen alliierten Befehlshaber die amtierenden
Ministerpräsidenten als die höchsten deutschen Regierungsvertreter
am 1. Juli 1948 ins IG-Farbenhaus einbestellten, um aus ihren Händen
die Beschlüsse der Londoner Konferenz entgegenzunehmen (Abb. 1).
Die Sitzung fand in
äußerst frostiger Atmosphäre statt. Besonders kränkend empfanden die
Länderchefs, die Einladung ohne Raum und Stundenangabe lediglich von
den jeweiligen Ländergouverneuren erhalten zu haben. Der
energisch-patriarchalische Amerikaner Lucius D. Clay
präsidierte der Versammlung (Abb. 2). Der
britische Befehlshaber galt als verbindlich, charmant und fair,
hingegen wirkte der französische General Pierre Koenig engstirnig,
eitel und kalt (Abb.
3).
Jeder der drei Generäle trug je eines der später sog. "Frankfurter
Dokumente" vor und zwar in der jeweiligen eigenen Muttersprache. Im
ersten wurden die Ministerpräsidenten ermächtigt, eine
verfassungsgebende Versammlung einzuberufen, die eine demokratische
Verfassung ausarbeiten soll. Für die deutschen Länder war an eine
Regierungsform föderalistischen Systems gedacht, die am besten die
Eigenständigkeit und Rechte der einzelnen Länder garantiert.
Das zweite Dokument bezog sich auf die
Ländergrenzen. Die Alliierten hatten nach Kriegsende die
Landesgrenzen willkürlich gezogen, wohl darauf achtend, dass
landsmannschaftlich geschlossene Einheiten entstehen, die
wirtschaftlich und verwaltungs-technisch lebensfähig waren und
nahezu gleich groß waren. Die Länderparlamente sollten entscheiden,
ob hinsichtlich der Ländergrenzen Änderungswünsche bestünden.
Im dritten Dokument, den Grundzügen eines
Besatzungsstatuts, wurde den deutschen Länderchefs
unmissverständlich klar gemacht, wie weit ihre Befugnisse reichten.
Ausgenommen waren nämlich die Außenbeziehungen des zu gründenden
Weststaates, der Außenhandel, die Kontrolle über Reparationen, die
Organisation der Industrie, die Konzernentflechtung, Abrüstung und
andere Bereiche der wirtschaftlichen Entfaltung. Das
Demokratisierungsrezept stellte bei einerseits wohlwollender
Mitarbeit eine Lockerung und Kompetenzerweiterung in Aussicht, aber
anderseits drohte bei deutschem Fehlverhalten eine unbedingte
Rücknahmegarantie. Reinhold Maier, Ministerpräsident von Württemberg-Baden
(Abb. 4),
bedankte sich im Namen seiner Kollegen und bat um eine längere
Bedenkzeit; diese war jedoch äußerst kurz bemessen, da alle
Beratungen und Entscheidungen, wenn die verfassungsgebende
Versammlung rechtzeitig, wie verlangt, am 1. Sept. zusammentreten
konnte, abgeschlossen sein mussten. Die Länderchefs waren sich
überwiegend darüber einig, die Frankfurter Dokumente als eine
akzeptable Grundlage zu betrachten, zumal eine Alternative zum
Weststaat nicht erkennbar war. Die beiden Hanseaten Kaisen und
Brauer, der hessische Ministerpräsident Stock (Abb. 1)
und Maier votierten für eine pragmatische Behandlung des
Verfassungsauftrags, hingegen äußerte Carlo Schmid, Justizminister
von Württemberg-Hohenzollern, verfassungsrechtliche Bedenken, und
Bayerns Ministerpräsident Ehard und Arnold aus Nordrhein-Westfalen
bemängelten den Zeitdruck.
Die Koblenzer Beschlüsse
Am 8. Juli trafen sich die Länderchefs auf
Einladung des Staatspräsidenten Bock aus Württemberg-Hohenzollern in
der franz. Zone im Hotel Rittersturz oberhalb Koblenz. Das
Unternehmen Staatsgründung - oder genauer Teilstaatsgründung - auf
westdeutschem Gebiet barg immensen politischen Zündstoff. Bei einer
Annahme des Gründungsvorschlags werde die Wiedervereinigung auf ewig
verspielt; bei einer Ablehnung werde der derzeitige Zustand der
Unentschiedenheit auf unbestimmte Zeit beibehalten bleiben. Dieser
Entscheidungsnotstand beschäftigte in den nächsten Wochen alle
Deutschen. Die dreitägigen Beratungen vom 8. bis 10. Juli auf dem
Rittersturz wurden dominiert vom professionellen Staatsrechtler
Carlo Schmid mit seiner Argumentation um
Formulierungen und Terminologien. Als hartnäckigste Gegnerin
jeglicher Teilstaatsgründung war die amtierende Oberbürgermeisterin
von Berlin, Louise Schröder (Abb. 6), die
allerdings nur
Gastrecht im Koblenzer Gremium besaß. Sie beschwor die Versammlung,
nichts Endgültiges zu beschließen, solange Berlin mit den übrigen
Zonen nicht eine Einheit bilde.
Man wollte eine Verfassung beschließen. Dies setze
eine freie Willensäußerung aller Bürger voraus, und das Ergebnis
müsse durch ein Plebiszit rechtswirksam werden. Da weder von freier
Willensbekundung noch von allen beteiligten Bürgern gesprochen
werden könne, dürfe man auch nicht von einer Verfassung sprechen.
Aus dieser Sackgasse der Sprachregelung beschreibt Reinhold Maier in
seinen Memoiren den Ausweg: "Das Dokument I hatte eine
verfassungsgebende Versammlung vorgeschlagen. Verfassung gehört aber
zu den Requisiten eines regelrechten Vollstaates. Einen solchen
wollten wir aber gerade nicht. Da kam irgend jemand mit dem Wort
"Grundgesetz" (Abb. 7) anstelle Verfassung.... Wie vom
Himmel gefallen stand das Wort vor uns und bemächtigte sich unserer
Köpfe und Sinne, gewiss nicht der Herzen." Die Wortschöpfung stammte
übrigens vom Hamburger Bürgermeister Brauer.
Im Dokument II baten die Alliierten um Vorschläge
für eine Territorialreform bezüglich der willkürlichen
Ländergrenzen. Ernsthafte Änderungswünsche äußerten lediglich die
Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern, die
sich auch tatsächlich, aber erst 1952, zum Südweststaat
Baden-Württemberg zusammenschlossen (Abb. 8).
Das Dokument III, das "Besatzungsstatut", stürzte
die Länderchefs in arge Bedrängnis. Einige hielten die Vorschriften
für die eigentliche Verfassung; andere wünschten zuerst deren
Kenntnisnahme oder die Möglichkeit der Formulierung von Änderungs-
oder Zusatzwünschen. Oder vielleicht sei es der bessere Weg, zuerst
das Besatzungsstatut zu erlassen und danach das Grundgesetz, um
Kompetenzstreitigkeiten zwischen den Besatzungsmächten und den
deutschen Regierungsstellen zu vermeiden. Letztlich haben sie
detaillierte Gegenvorschläge ausgearbeitet und mit der Überschrift
"Leitsätze für ein Besatzungsstatut" versehen.
Die Zusammenfassung der sog. "Koblenzer
Beschlüsse" versah Carlo Schmid mit einer Mantelnote, einer
politischen Einleitung, die hinreichend Sprengstoff für die nächsten
Verhandlungen mit den Alliierten enthielt. Er führte aus: Ohne die
Möglichkeit sich in freier Selbstbestimmung zu konstituieren,
könnten nur vorläufige organisatorische Maßnahmen getroffen werden.
Die Verantwortung des zu schaffenden Provisoriums liege in den
Händen der Alliierten. Im Besatzungsstatut komme zum Ausdruck, dass
die geplanten organisatorischen Änderungen letztlich auf den Willen
der Besatzungsmächte zurückgehen und folglich anders aussehen, als
wenn sie ein Akt freier Selbstbestimmung des deutschen Volkes wären.
Der Ministerpräsident Niedersachsens, H.
W. Kopf (Abb. 9),
konferierte mit dem britischen General Robinson und unterrichtete
ihn über den Fortgang der Koblenzer Beratungen. Obwohl die
Parteiführer der CDU und SPD von den Beratungen der Länderchefs
ausgeschlossen waren, so hielten sie doch an allen Tagen rege
Verbindung mit den Konferenzteilnehmern, klärten Detailprobleme und
gaben Richtlinien vor. Konrad Adenauer (Abb. 10) traf sich mehrmals mit den
CDU-Ministerpräsidenten, und Erich Ollenhauer (Abb. 11), der den
schwerkranken Kurt Schumacher (Abb. 12) vertrat, konferierte
mit den SPD-Länderchefs. Die Parteiführer wussten, dass mit der
Beendigung der Länderberatungen ihr eigener Aufstieg erst beginnen
wird.
Adenauer sprach
abfällig von "Zaunkönigen" und Ollenhauer verglich die
Rittersturzdebatten mit einem "Gemeindetag in Posemuckel".
Sofort nach Überreichung der Koblenzer Beschlüsse
am 10. Juli an die Militärgouverneure setzten hektische Beratungen
zwischen den Alliierten und den deutschen Stellen ein. Durch eine
gezielte Indiskretion der Amerikaner hatte der Chef der hessischen
Staatskanzlei, Hermann Brill, Einsicht in die bisher unbekannten
Originale der Londoner Beschlüsse nehmen dürfen. Hierdurch sollten
die deutschen Bedenken hinsichtlich des Wortlauts des Ruhrstatuts
und der deutschen Westgrenzen ausgeräumt werden. Die Reaktionen der
drei Militärs auf die Mantelnote waren höchst unterschiedlich. Stark
enttäuscht zeigte sich Lucius D. Clay über die deutsche Haltung,
keine Eigenverantwortung übernehmen zu wollen, zudem erst nach
Bekanntmachung des Besatzungsstatuts eine Verfassung ausarbeiten zu
wollen, und die Ablehnung eines Plebiszits über die Verfassung. Clay
machte unmissverständlich klar, dass die Londoner Beschlüsse als
Ganzes zu akzeptieren seien. Er bezeichnete die Deutschen als
Feiglinge, die sich scheuten Verantwortung zu übernehmen, aber alle
Vorteile der erzielten Regelungen ausnützen wollten. Die Franzosen
hätten leider Recht mit der Behauptung der Unwilligkeit der
Deutschen zur Zusammenarbeit.
Der französische General Pierre Koenig verurteilte
die deutsche Unlust, die Territorialreform zu beschließen,
bescheinigte den Deutschen ebenso Unlust Verantwortung zu übernehmen
und plädierte auf die Errichtung des Besatzungsstatuts und die
Ernennung einer deutschen Regierung unter alliierter Kontrolle. Er
verbot den Präsidenten der franz. Zone jegliche Teilnahme an den
Beratungen der restlichen Ministerpräsidenten.
Der britische General Brian Robertson plädierte
als einziger, unter allen Umständen nach Kompromissen zu suchen
trotz materieller Gegensätze der Ablehnung der Deutschen des
Verfassungsplebiszits und zum Besatzungsstatut. Seiner Überzeugung
nach ließen sich die terminologischen Probleme zwischen den
deutschen Gegenvorschlägen und den Londoner Konferenzergebnissen
durch Diskussion lösen.
Am 15. Juli trafen sich alle Ministerpräsidenten,
einschließlich derer der franz. Zone, im Jagdschloss Niederwald bei
Rüdesheim. Die Stimmung war optimistisch, die Verkrampfung zwischen
alliierter und deutscher Seite sei gelöst, und man war von einer
tragbaren Verhandlungslösung überzeugt. Zu diesem Zeitpunkt lud der
bayrische Ministerpräsident Ehard den Verfassungskonvent nach
Herrenchiemsee ein.
Am 20. Juli kamen die Ministerpräsidenten mit den
Militärgouverneuren zum zweiten Mal in Frankfurt zusammen. Die
Sitzung wurde von General Robinson geleitet, der in verbindlicher
Weise erläuterte, dass die Vorstellungen beider Seiten doch gar
nicht so weit auseinander lägen und dass die Verhandlungen zu einem
positiven Ergebnis führen müssten. Über Formulierungen und
Verfahrensfragen könne man sich einigen. Das Besatzungsstatut dürfe
jedoch nicht vor der Verabschiedung der Verfassung bekannt gegeben
werden. Nach weiteren Beratungen der Deutschen wolle man sich am 26.
Juli nochmals treffen.
Die Bereitschaft der Deutschen zu einer Einigung
mit den Alliierten war inzwischen stark gewachsen. Maßgebenden
Einfluss auf diese Entwicklung wurde Ernst Reuter (Abb. 13) zugeschrieben, der an
Stelle von Louise Schröder zum Tagungsort gekommen war und als
Pragmatiker für die Errichtung eines Weststaates plädierte. Seine
Position war von der Mehrheit des Berliner Senats gedeckt. Man
einigte sich darauf, das "Grundgesetz" nicht von einer
verfassungsgebenden Versammlung, sondern von einem
"Parlamentarischen Rat" beraten zu lassen. Beim zweiten Streitpunkt
des Plebiszits über die Verfassung wolle man den Alliierten
vorschlagen, hierüber die Landtage abstimmen zu lassen. Zeitgewinn
und die Sicherheit des positiven Abstimmungsergebnisses wurden als
Gründe genannt. In einer Zusammenfassung der Besprechungsergebnisse
stellten die Länderchefs fest, dass terminologische Unterschiede
zwischen den Frankfurter Dokumenten und den deutschen Vorschlägen
keine unterschiedlichen inhaltlichen Ziele bedeuten.
Die dritte Zusammenkunft mit den Militärs unter
der Leitung General Koenigs am 20. Juli verlief hochdramatisch. Karl
Arnold (Abb. 14)
trug über die Wortwahl "Grundgesetz" anstelle "Verfassung" vor und
erläuterte den Vorschlag, das Grundgesetz den Länderparlamenten zur
Ratifizierung vorzulegen und nicht ein Plebiszit hierüber
durchzuführen. Anschließend berichtete der Regierungschef von
Schleswig-Holstein, Lüdemann, über die Frage der Ländergrenzen.
Unvermittelt griff der Hamburger Bürgermeister Brauer das Wort und
verteidigte die Wortwahl "Grundgesetz" und die Verfahrensweise der
Ratifizierung als eine Frage der psychologischen Taktik gegenüber
der SED, und man wolle endgültig zum Abschluss kommen. Die Generäle
baten um eine kurze Beratungspause. Im Anschluss erklärte General
Koenig, da die deutschen Vorstellungen von den Londoner Beschlüssen
abwichen, müssten die alliierten Regierungen von den Ergebnissen
unterrichtet werden. Im Angesicht des Scheiterns der Verhandlung
vertrat Ehard (Abb.
16) die Meinung, wie gering doch die Meinungsdifferenzen
seien und dass bei der Entscheidung über ein Plebiszit mit einer
Änderung des deutschen Standpunktes zu rechnen sei. Er bat um eine
kurze Verhandlungspause für eine interne Beratung. Der Bremer
Bürgermeister Kaisen (Abb. 15) führte aus, die
Deutschen seien unter allen Umständen zur Staatsgründung bereit und
Vorbereitungen für den Parlamentarischen Rat seien bereits getroffen
worden.
Nach der Pause erklärte General Koenig, der Name
der Verfassung sei nicht so wichtig, aber man müsse die drei
westlichen Regierungen über die Verhandlungsergebnisse informieren,
dies sei aber keine Ablehnung. Die Deutschen hätten in der Frage des
Plebiszits die Londoner Beschlüsse angenommen und bei der Regelung
der Ländergrenzen wollten die Militärgouverneure die deutschen
Wünsche befürworten. Und er schloss: "Wenn Sie die volle
Verantwortung übernehmen, können wir Ihnen sagen: En avant!"
Der Verfassungskonvent von Herrenchiemsee
Vom 10. bis 23. August traf sich der nach der
Herreninsel im Chiemsee genannte Verfassungskonvent, um
Lösungsmöglichkeiten für das Grundgesetz auszuarbeiten (Abb. 16);
verschiedene Vorschläge sollten als Varianten gegenübergestellt
werden. Die Verfassungsexperten sollten ein formell unverbindliches
Sachverständigengutachten liefern. Die elf Länder, zusätzlich war
Berlin durch Otto Suhr (Abb. 17) als Gast vertreten, hatten je einen Bevollmächtigten in den
Konvent entsandt, je von einem oder zwei Sachverständigen begleitet.
Die Expertenversammlung bestand aus Staats- und
Verfassungsrechtlern, erfahrenen Ministerialbeamten
verwaltungstechnischer und wirtschaftspolitischer Bereiche,
Politikern und Finanzsachverständigen. Der streitbare Thomas Dehler (Abb. 18) empfand
den Verfassungskonvent als lebensfremde Theaterattrappe. Trotzdem
erarbeiteten die Verfassungsexperten in den fast zwei Wochen
intensiver Beratungen ein solch fundamentales und umfassendes
Dokument, dass in den anschließenden Beratungen des
Parlamentarischen Rates ausschließlich auf diese Ausführungen
zurückgegriffen wurde, obwohl Konrad Adenauer den Herrenchiemseer
Entwurf als völlig unverbindlich darstellte. Schließlich kann man
das Werk als eine Art Regierungsvorlage aller elf
Ministerpräsidenten bezeichnen, über die sich der Parlamentarische
Rat nicht einfach hinwegsetzen konnte. Der Verfassungsentwurf
basierte im Wesentlichen auf der Weimarer Verfassung, in die die
historische Erfahrung deren Schwachstellen einbezogen worden war.
Der Gesamtentwurf gliederte sich in drei
Abschnitte. Der erste Teil stellte die Verfassungsprobleme dar, der
Zweite den fast vollständigen Entwurf des Grundgesetzes, und im
dritten Teil wurden Bestimmungen des Entwurfs kommentiert. Nach
gründlicher Beratung der Einzelergebnisse in Plenarsitzungen wurde
das Resultat nach Sitzungsende am 23. August von einer
Redaktionskommission zusammengestellt und fristgerecht am 31. August
in einem 95 Seiten umfassenden Dossier den Ministerpräsidenten im
Jagdschloss Niederwald übergeben. Damit konnte die Arbeit des
Parlamentarischen Rates am 1. September beginnen. Aber das ist ein
anderes Kapitel Deutscher Geschichte.
Die Schilderung der historischen Ereignisse ist
dem Buch von Wolfgang Benz entnommen: Von der Besatzungsherrschaft
zur Bundesrepublik, Stationen einer Staatsgründung.
|