| Gerhard Simon Der Brief
der Deutschen Treuhandverwaltung vom 30.3.1949 an die
Staatsanwaltschaft ist mit 32 Pf als Ortsbrief der zweiten
Gewichtsstufe portogerecht frankiert.
Die Treuhandverwaltung geht auf den Befehl Nr. 124
der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland SMAD vom
30.10.1945 zurück. Danach wurde das Eigentum von „Naziaktivisten“
und „weiteres Eigentum“ beschlagnahmt, um „Raub und Missbrauch“ des
genannten Eigentums zu verhindern und um die Hauptlast der
Reparationen dem „Monopolkapital“ aufzuerlegen. Kommissionen unter
der Kontrolle der SMAD bestimmten, welche Betriebe sequestriert,
d.h. behördlich einstweilig in Besitz genommen werden sollten.
Ausgenommen waren über 200 Betriebe, die Sowjetische
Aktiengesellschaften SAG wurden.
Die Enteignung fand 1946 durch Volksentscheide in
den Ländern und Provinzen der SBZ statt. Nicht enteignete Betriebe
wurden den Eigentümern zurückgegeben.
Das Sequestrationsverfahren endete am 17.4.1948.
Die Treuhandverwaltung ging mit Gründung der DDR in das
Finanzministerium über.
Quelle:
Sachwörterbuch der Geschichte Deutschlands und der deutschen
Arbeiterbewegung, Dietz Verlag Berlin 1970
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