| Gerhard Simon Das
Kriegsamt machte im Mai 1918, ca. ein halbes Jahr vor dem
Waffenstillstandsabkommen, nicht Halt bei mittelständischen
Betrieben, hier ein Spielwarengeschäft, Metalle zu konfiszieren,
mind. jedoch zu registrieren, die zum Ablauf des Geschäftsbetriebs
unerlässlich waren. Rückfragen waren unzulässig.
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